Kindergeld, Familiengeld, Kinderdepot: Diese Regeln gelten 2026
Wichtige Änderungen im Überblick
Der Jahreswechsel bringt für Eltern traditionell große Schlagzeilen: mehr Kindergeld, neue Förderungen, Kinder-Rente, Familiengeld. Klingt nach Entlastung. Die Realität ist nüchterner. 2026 bringt punktuelle Verbesserungen, klare Streichungen – und viele Ankündigungen ohne finalen Rechtsrahmen.
✅ BESTÄTIGT / BESCHLOSSEN
1) Kindergeld steigt – mehr Geld für jedes Kind
✔️ Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat.
• +4 € pro Monat und Kind, automatisch, kein Antrag erforderlich.
• Auf ein Jahr gerechnet: +48 € pro Kind.
2) Kinderfreibetrag wird erhöht
✔️ Ab 2026 steigt der Kinderfreibetrag inkl. Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag.
• Gesamthöhe: 9.756 € pro Kind (beide Eltern zusammen).
• Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
• Kein Antrag erforderlich.
3) Kinderzuschlag (KiZ) bleibt bestehen
✔️ Der Kinderzuschlag wird auch 2026 fortgeführt.
• Maximal 297 € pro Kind und Monat.
• Zusätzlich zum Kindergeld möglich.
• Anspruch abhängig von Einkommen, Miete und Vermögen.
4) Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
✔️ Der gesetzliche Mindestlohn wird weiter angehoben.
✔️ Die Minijob-Verdienstgrenze steigt entsprechend.
• Neue monatliche Grenze liegt 2026 bei über 600 €.
🟥 ABGESCHAFFT / ENTFÄLLT (REGIONAL)
5) Familiengeld entfällt in Bayern
✔️ Das bayerische Familiengeld wird für Kinder ab Geburtsjahr 2025 abgeschafft.
• Betrifft Leistungen im 2. und 3. Lebensjahr.
• Für ältere Kinder mit laufendem Anspruch bleibt die Zahlung bis zum Ende der Bezugsdauer bestehen.
6) Krippengeld entfällt ebenfalls in Bayern
✔️ Das bayerische Krippengeld wird ebenfalls abgeschafft.
• Kein Anspruch mehr für Kinder ab Geburtsjahr 2025.
7) Kinderstartgeld kommt nicht
✔️ Das angekündigte Kinderstartgeld (einmalige Zahlung von 3.000 €) wird nicht eingeführt.
• Maßnahme wurde vor Umsetzung gestrichen.
🟡 IN PLANUNG / NOCH NICHT GESETZLICH BESCHLOSSEN
8) Staatliches Kinderdepot („Frühstart-Rente“)
🟡 Geplanter Start: 2026.
• Staatliche Einzahlung: 10 € pro Monat und Kind.
• Kapitalmarktbasiertes Vorsorgedepot.
• Auszahlung erst im Rentenalter.
• Gesetzliche Details (Verwaltung, Anlage, Steuern) noch offen.
9) Kindergrundsicherung
🟡 Politisch angekündigt.
• Ziel: Bündelung von Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren Leistungen.
• Keine verbindliche Einführung für 2026 beschlossen.
10) Änderungen beim Elterngeld
✔️ Für 2026 sind keine Verbesserungen oder Erhöhungen beim Elterngeld beschlossen.
• Bestehende Regelungen bleiben unverändert.
Fazit: Ernüchternd
Für Eltern gelten ab 2026 mehrere Änderungen bei staatlichen Leistungen. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden angepasst, bestehende Leistungen wie der Kinderzuschlag bleiben erhalten. Gleichzeitig entfallen regionale Leistungen wie das Familiengeld und das Krippengeld in Bayern für bestimmte Jahrgänge. Weitere Maßnahmen, darunter ein staatlich gefördertes Kinderdepot und die Kindergrundsicherung, sind angekündigt, aber noch nicht gesetzlich umgesetzt.
Häufige Fragen (FAQ)?
Ja. Ab 1. Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld auf 259 € pro Kind und Monat, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Geplant ist ein staatlich gefördertes Kinderdepot („Frühstart-Rente“). Eine gesetzlich verbindliche Umsetzung für 2026 liegt bisher nicht vor.
Nein. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Eltern günstiger ist.